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Wenn Kinder Sorgen machen...
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Es gehört zum Heranwachsen von Kindern und
Jugendlichen, dass Störungen auftreten. Das
ist nicht immer Ausdruck einer seelischen
Erkrankung, denn ohne Auf und Ab verläuft
keine kindliche Entwicklung. Es kann jedoch
sein, dass sich Eltern durch anhaltende
Störungen verunsichert fühlen oder Lehrer,
Erzieher oder Ärzte auf Probleme aufmerksam
machen, denen man nachgehen sollte.
Es können äußere und innere Erfahrungen sein,
die eine Störung hervorrufen. So ist die
Geburt eines Geschwisters zum Beispiel ein
Ereignis, das zur Veränderung des bisherigen
Gleichgewichts in der Familie und im Erleben
eines Kindes oder Jugendlichen führen kann.
Krankheit, Wohnortwechsel, Trennung und
Verlust oder Neuzusammensetzung der Familie
sind für die betroffenen Kinder oft
Ereignisse, die zu ihrer Verarbeitung Zeit
brauchen.
Aber auch die unvermeidlich anstehenden
psychischen Entwicklungsschritte - sichtbar an
den äußeren Stationen vom Eintritt in den
Kindergarten bis zum selbständigen Wohnen -
können als beunruhigende, schwer zu
bewältigende Entwicklungsaufgaben erlebt
werden.
Das gestörte Gleichgewicht kann nach einer
kurzen Zeit wiederhergestellt und die Krise
überstanden sein.
Zeigt sich aber, dass die Störung anhält,
Verstimmungen, Ängste oder Rückzug zunehmen,
die Konflikte sich ausweiten oder
psychosomatische Erkrankungen auftreten, ist
es nötig, professionelle Hilfe in Anspruch zu
nehmen.
In solchen Fällen sollte ein Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeut um Rat gefragt
werden.
Selbstverständlich
besteht Schweigepflicht.
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Anlässe, psychotherapeutische Hilfe zu suchen,
sind zum Beispiel:
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- Ängste, Depressionen
- auffallend aggressives Verhalten
- Unruhe und
Aufmerksamkeitsstörungen
- Einnässen und Einkoten
- Einschlaf- und
Durchschlafstörungen, Albträume
- Untröstliches Schreien, Fütter-
und Schlafprobleme bei Säuglingen
- Kontakt- und Beziehungsstörungen
- Konzentrations- Lern- und
Arbeitsstörungen
- Körperliche Schmerzen ohne
medizinischen Befund, z.B. unklare
Bach- und Kopfschmerzen
- seelischer Rückzug
- selbstverletzendes Verhalten, z.B.
Ritzen und Puhlen der Haut,
Nägelkauen
- Sprachstörungen, z.B. Stottern,
Mutismus
- Suchtverhalten
- Selbstmordgedanken, suizidales
Verhalten
- Zwänge, d.h. quälende, immer
wiederkehrende Gedanken oder
Handlungen und Tics
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Behandlungsverfahren
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Es gibt in Deutschland derzeit drei
wissenschaftlich anerkannte und
sozialrechtlich zugelassenen
psychotherapeutische Behandlungsverfahren. Das
sind Analytische Psychotherapie,
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
und Verhaltenstherapie. Sie unterscheiden sich
im Verständnis psychischer Erkrankungen und in
der Behandlungstechnik. Analytische Kinder-
und Jugendendlichentherapeuten/innen sind
ausgebildet in Analytischer und
Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie.
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Analytische Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapie
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Das analytische und tiefenpsychologische
Krankheitsverständnis geht davon aus, dass
seelisch bedingte Erkrankungen auf einen
ungelösten bewussten oder unbewussten inneren
Konflikt hinweisen. Symptome sind Ausdruck von
seelischer Not und zugleich missglückte
Versuche der Selbstheilung. In seelischen und
psychosomatischen Störungen erkennen wir
Bewältigungsstrategien, die sich destruktiv
auswirken - nach innen wie nach außen.
Symptome sind nicht "einfach
wegzutherapieren", aber sie können überflüssig
werden, wenn sie in der Therapie in ihre
Funktion als Protest und als Hilferuf
verstanden und die zugrundeliegenden Konflikte
bearbeitet werden.
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Diagnostik
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In mehreren Gesprächen mit dem Kind, dem
Jugendlichen und den Eltern sowie der
Beobachtung der Interaktion und des Spiels bei
Säuglingen und Kleinkindern entsteht ein Bild
von der Art und dem Ausmaß der seelischen
Erkrankung. Die Diagnose wird
vervollständigt durch die medizinische
Untersuchung durch einen Arzt, der abklärt, ob
körperliche Ursachen an der Erkrankung
beteiligt sind. Stellt der/die Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeut/in die
Notwendigkeit einer psychotherapeutischen
Behandlung fest, sind die Motivation des
Patienten und die Möglichkeit der Familie, die
Therapie zu unterstützen, entscheidend für die
Durchführung. Behandlungsformen können
Einzeltherapie, Eltern-Säugling-Therapie,
Gruppen- oder Familientherapie sein.
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Therapie
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Der Erfolg einer Psychotherapie gründet auf
einer vertrauensvollen Beziehung, die sich im
Verlauf der Behandlung zwischen dem Kind oder
Jugendlichen und der Therapeutin bzw. dem
Therapeuten entwickelt. So können im Laufe der
Zeit auch bis dahin verborgene, belastende
Gefühle, Gedanken und Phantasien in der
Therapie zugelassen werden, was dem Verstehen
der seelischen Erkrankung dient. Analytische
Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten/innen nutzen
ihre Wahrnehmung und ihr professionelles
Verständnis von Beziehungen und deren
Störungen in der Behandlungssituation. In der
Behandlung ist die verbale Kommunikation zwar
wichtig, aber nicht ausschließlich notwendig.
Durch die allmähliche Einfühlung in die innere
uns äußere Welt des Kindes versteht der
Therapeut das freie Spiel, die Zeichnungen und
das Verhalten in seiner Bedeutung. Durch die
Anwendung der psychoanalytischen
Behandlungstechnik kann der Therapeut bei der
Verarbeitung der inneren Konflikte helfen. So
wird die Entwicklung erleichtert und Heilung
ermöglicht. Gewonnene innere Sicherheit und
Stabilität eröffnen Lösungswege und
Konfliktfähigkeit, die für die Entwicklung der
Persönlichkeit und damit auch der Beziehungen
zu anderen Menschen hilfreich sind.
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Die Gespräche mit den Eltern
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Eltern sind zumeist die bedeutendsten
Beziehungspersonen für das Kind. Regelmäßige
Gespräche mit ihnen sind wichtig für den
Erfolg der Therapie. Manchmal sind Eltern
durch Erkrankung des Kindes stark verunsichert
und belastet. Zuweilen fühlen sie sich
schuldig an der Erkrankung des Kindes. Dann
benötigen sie therapeutische Hilfe, weil sich
Konflikte aus der Eigenen Lebensgeschichte mit
denen des Kindes verstrickt haben. Im
therapeutischen Prozess können Eltern ihre
Beteiligung am Krankheitsgeschehen rekennen,
bearbeiten und andere Antworten auf das Kind
entwickeln.
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Kosten der Behandlung
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Analytische Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapie ist eine
Krankenbehandlung, deren Kosten von den
gesetzlichen Krankenkassen auf Antrag
übernommen werden, von den Beihilfestellen und
privaten Krankenversicherungen entsprechend
anteilig, je nach Versicherungsvertrag. Die
Kostenübernahme erfolgt bei Antragstellung vor
Vollendung des 21. Lebensjahres. Begonnene
Behandlungen können auch darüber hinaus zu
Ende geführt werden.
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